Bezüglich der Entschuldigung des Fehlens einer Schülerin oder eines Schülers, der Beurlaubung einer Schülerin oder eines Schülers und der Freistellung vom Sportunterricht gelten auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten, der Ausbildungsordnungen der Sekundarstufen I und II und der Beschlüsse der Schulkonferenz am Friedrich-Gymnasium folgende Prinzipien.
Es nehmen nur die Klassenleiter und Tutoren Mitteilungen über entschuldbares Fehlen bzw. Anträge auf Beurlaubung entgegen und bearbeiten diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den schulinternen Regelungen.
Wir erwarten bei einem entschuldbaren und nicht vorhersehbaren Fernbleiben Ihres Kindes, wie Krankheit, dringender Arztbesuch, usw., eine telefonische Benachrichtigung unter der Rufnummer 632569. Sollte der Anruf im Sekretariat nicht direkt entgegengenommen werden können, genügt eine Sprachnachricht auf dem Anrufbeantworter.
Die Benachrichtigung kann auch mittel E-Mail an die Schule oder an die Klassenlehrkraft erfolgen.
Nachdem Ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt, ist innerhalb von 2 Arbeitstagen die schriftliche Entschuldigung beim Klassenleiter bzw. bei der Tutorin oder dem Tutor abzugeben. Nach dieser Frist werden keine Entschuldigungen entgegengenommen. Die Fehlzeit wird als unentschuldigt gewertet.
An Klausurterminen der gymnasialen Oberstufe fordern wir grundsätzlich einen ärztlichen Freistellungsnachweis. Um einen Nachschreibtermin wahrzunehmen, ist zwingend folgendes Formular notwendig, das direkt bei der Oberstufenkoordinatorin abzugeben ist.
Besonders möchten wir hervorheben, dass Ihr Kind die Pflicht hat, die Mitteilungen bezüglich eines Fernbleibens aus unvermeidlichen Gründen unaufgefordert dem Klassenleiter bzw. der Tutorin oder dem Tutor zu übergeben. In Abwesenheit des Klassenleiters kann die Entschuldigung beim stellvertretenden Klassenleiter oder im Schulsekretariat abgeben werden.
Gemäß den in den Verwaltungsvorschriften aufgeführten Gründen können durch die Eltern oder den volljährigen Schülern Freistellungen schriftlich beantragt werden. Dieser Antrag ist in einer angemessenen Frist vor dem Freistellungszeitraum zu stellen.
Wird eine Beurlaubung nicht beantragt, sondern einfach in Anspruch genommen, so akzeptieren wir eine nachträgliche Rechtfertigung nicht, da die Freistellungsgründe vorhersehbar sind.
Bei einem unentschuldigten Fehlen wird eine versäumte Leistungserhebung mit ungenügend bewertet. Kann die Halbjahres- oder Jahresleistung auf Grund unentschuldigten Fehlens nicht ermittelt werden, so werden auch diese Zeugnisnoten mit ungenügend festgelegt.
Eine Sportbefreiung kann durch die Eltern oder den volljährigen Schülern schriftlich beantragt werden. Ein ärztliches Attest ist zwingend erforderlich. Entsprechende Formulare sind über den Sportlehrkraft oder das Schulsekretariat erhältlich.
Die Befreiung vom Sportunterricht wird durch die Lehrkraft für maximal vier Wochen und durch die Schulleitung für maximal ein Schulhalbjahr ausgesprochen. Danach ist nach Bedarf erneut ein Attest vorzulegen.
Die vom Sportunterricht befreiten Schüler können zur Teilnahme an theoretischen Unterweisungen und zu Hilfsdiensten im Sportunterricht herangezogen werden.