Eine Aufnahme an einem Gymnasium erfolgt im Regelfall nach der Jahrgangsstufe 6 mit dem Ende der Grundschule.
Die Schullaufbahn endet nach sechs Jahren mit dem Abitur nach 12 Schuljahren.
Für die Förderung von Begabungen ist davon abweichend an ausgewählten Schulen der Übergang nach der Jahrgangsstufe 4 in eine Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK) möglich.
Auch in diesem Fall dauert die Schullaufbahn 12 Jahre.
Bis zum Beginn der Jahrgangsstufe 9 ist der Übergang an ein Gymnasium aus einer anderen Schulform möglich (§9 Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V).