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Aufnahmeverfahren

Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7

Der reguläre Übergang an ein Gymnasium erfolgt nach der Jahrgangsstufe 6. Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12 und führt zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur).

Der Übergang von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 7 wird im Land Brandenburg im Ü7-Verfahren geregelt. Für die Aufnahme sind neben dem Elternwunsch insbesondere die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerin oder des Schülers maßgeblich. Grundlage des Aufnahmeverfahrens ist insbesondere das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6.

Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 – Leistungs- und Begabungsklasse

Zur besonderen Förderung leistungsstarker und begabter Schülerinnen und Schüler ist am Friedrich-Gymnasium bereits nach der Jahrgangsstufe 4 die Aufnahme in eine Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK) möglich.

Für diesen Übergang gilt ein besonderes Aufnahmeverfahren, das sogenannte Ü5-Verfahren. Leistungs- und Begabungsklassen beginnen mit der Jahrgangsstufe 5.

Ist das Gymnasium die richtige Schulform?

Die Entscheidung für eine weiterführende Schule sollte neben den schulischen Leistungen auch die Lernentwicklung, die Lernbereitschaft, die Interessen und die individuellen Voraussetzungen des Kindes berücksichtigen.

Als Orientierung haben wir einige Fragen zusammengestellt, die Eltern und Schülerinnen und Schüler bei der Entscheidung für die Schulform unterstützen können.

Der dortige Fragenkatalog dient ausschließlich der pädagogischen Orientierung. Er ist nicht Bestandteil der gesetzlich geregelten Eignungsfeststellung oder des Auswahlverfahrens.

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