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Eignung Ü7

Grundlage für die Aufnahmeentscheidung am Gymnasium ist die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerin oder des Schülers.

Für den sechsjährigen Bildungsgang am Gymnasium muss die erforderliche gymnasiale Eignung vorliegen.

Wann ist kein Probeunterricht erforderlich?

Im regulären Ü7-Verfahren ist kein Probeunterricht erforderlich, wenn der gewichtete Durchschnitt der Noten im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 den Wert von 2,3 nicht übersteigt.

Für die Berechnung werden folgende Fächer berücksichtigt:

Fach Gewichtung
Deutsch 3-fach
Mathematik 3-fach
erste Fremdsprache 2-fach
Gesellschaftswissenschaften 1-fach
Naturwissenschaften 1-fach

Die Summe der entsprechend gewichteten Noten wird durch zehn geteilt.

Beispiel:
Mathematik 3 × 3 = 9
Deutsch 2 × 3 = 6
Englisch 2 × 2 = 4
Gesellschaftswissenschaften 3 × 1 = 3
Naturwissenschaften 2 × 1 = 2

Gesamtsumme: 24
24 : 10 = 2,4

Da der Wert von 2,3 überschritten wird, ist bei gewünschtem Besuch eines Gymnasiums die Teilnahme am Probeunterricht erforderlich.

Zusammenfassung

Gewichteter Notendurchschnitt bis einschließlich 2,3:
Kein Probeunterricht erforderlich.

Gewichteter Notendurchschnitt über 2,3 und Gymnasium als Erst- oder Zweitwunsch:
Teilnahme am Probeunterricht erforderlich.

Das frühere Grundschulgutachten und die frühere Bildungsgangempfehlung sind im regulären Ü7-Verfahren nicht mehr Grundlage dieser Eignungsfeststellung.

Probeunterricht

Für das Übergangsverfahren zum Schuljahr 2027/2028 findet der Probeunterricht am

Freitag, 5. März 2027

statt.

Die Einladung erfolgt durch das zuständige staatliche Schulamt per E-Mail. Dabei wird auch mitgeteilt, an welchem Gymnasium der Probeunterricht stattfindet. Der Prüfungsort muss nicht mit der Erst- oder Zweitwunschschule übereinstimmen.

Der Probeunterricht findet eintägig statt und konzentriert sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik.

In beiden Fächern findet jeweils ein 120-minütiger Unterrichtsblock mit Einzel-, Partner- und Gruppenarbeitsphasen sowie Unterrichtsgesprächen statt. In den Ablauf sind zwei Pausen integriert.

Innerhalb des Probeunterrichts werden in Deutsch und Mathematik zentral gestellte Aufgaben jeweils 60 Minuten schriftlich und eigenständig bearbeitet.

Die Inhalte und Aufgaben werden vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zentral vorgegeben und orientieren sich an den Anforderungen und Inhalten des Rahmenlehrplans der Grundschule.

Wie wird der Probeunterricht bewertet?

Das staatliche Schulamt beruft für jede Unterrichtsgruppe eine Kommission, die den Probeunterricht durchführt, auswertet und das Ergebnis feststellt.

Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens zwei Mitglieder der Kommission feststellen, dass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des Gymnasiums zu erwarten ist.

Die Eltern werden über das Ergebnis der Eignungsfeststellung informiert. Das Bestehen des Probeunterrichts ist jedoch noch keine Entscheidung über die Aufnahme an einer bestimmten Schule.

Was geschieht bei Krankheit oder einer anderen Verhinderung?

Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus einem nicht selbst zu vertretenden Grund nicht am Probeunterricht teilnehmen, muss die Schule, an der der Probeunterricht stattfindet, unverzüglich informiert werden. Dabei sind die konkreten Gründe mitzuteilen und nachzuweisen.

Bei Prüfungsunfähigkeit ist unverzüglich ein aussagefähiges ärztliches Attest vorzulegen. Eine unentschuldigt versäumte Eignungsprüfung gilt als nicht bestanden.

Wurde der Probeunterricht aus einem anerkannten Grund entschuldigt versäumt, erfolgt die Eignungsfeststellung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter der angewählten Schule.

Was geschieht nach dem Probeunterricht?

Wurde die Eignungsprüfung bestanden, nimmt die Schülerin oder der Schüler am regulären Aufnahme- und gegebenenfalls Auswahlverfahren teil.

Wurde die Eignungsprüfung nicht bestanden und als Zweitwunsch eine Oberschule oder Gesamtschule angegeben, wird der Aufnahmeantrag im weiteren Verfahren dort berücksichtigt.

Wurde kein entsprechender Zweitwunsch angegeben oder ebenfalls ein Gymnasium als Zweitwunsch gewählt, wird das Verfahren durch das zuständige staatliche Schulamt fortgeführt.

Eignung bedeutet nicht automatisch Aufnahme

Das Vorliegen der gymnasialen Eignung oder das Bestehen des Probeunterrichts begründet keinen Anspruch auf Aufnahme an einem bestimmten Gymnasium.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen geeigneter Schülerinnen und Schüler die Aufnahmekapazität des Friedrich-Gymnasiums, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.

Die Auswahl erfolgt nach den gesetzlichen Kriterien. Dabei werden insbesondere

  • besondere Härtefälle,
  • der Vorrang der Eignung und
  • besondere Gründe

berücksichtigt.

Der Vorrang der Eignung wird anhand des Halbjahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 6 unter Berücksichtigung der Leistungen, Fähigkeiten und Neigungen festgestellt.

Ein besonderer Grund kann bei gleicher Eignung einen Vorrang begründen. Zu den in den Verwaltungsvorschriften genannten besonderen Gründen kann insbesondere auch die Wahl einer an der Schule angebotenen Fremdsprache gehören, sofern in dieser Fremdsprache noch Plätze vergeben werden können.

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