Grundlage für die Aufnahmeentscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters ist die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerin oder des Schülers (Eignungsfeststellung).
Die Eignung für den sechsjährigen Bildungsgang an Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft oder einer anerkannten Ersatzschule liegt vor, wenn die Schülerin oder der Schüler über die Bildungsgangempfehlung der Grundschule zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife verfügt und die Summe der Noten der Fächer Mathematik, Deutsch und erste Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 den Wert sieben nicht übersteigt.
Falls diese Voraussetzungen zur Eignung nicht gegeben sind, kann man sein Kind dennoch an einem Gymnasium anmelden. Die Eignung muss dann in einem Probeunterricht nachgewiesen werden, der am 15.03.2024 stattfindet. Die Einladung zum Probeunterricht wird durch das Staatliche Schulamt Brandenburg/Havel vorgenommen.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen aller geeigneten Schülerinnen und Schüler die Aufnahmekapazität, so werden die Plätze nach einer Rangfolge vergeben, die aus dem Gutachten und der Empfehlung der Grundschule sowie dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 ermittelt wird.
Die Klassen werden nach der Anzahl der vorliegenden Anmeldungen für eine zweite Fremdsprache (Französisch oder Latein) gebildet. Der Fremdsprachenwunsch wird mit dem Anmeldeformular erfasst.
Die Einrichtung einer zweiten Fremdsprache wird durch die Anzahl Anmeldungen bestimmt. Bei Übernachfrage einer der beiden Fremdsprachen werden die Plätze nach der Leistungsrangfolge vergeben. Die übrigen Schülerinnen und Schüler werden der jeweils anderen zweiten Fremdsprache zugeordnet.
Unter Hinweise und Wünsche können diese auch zur Klassenbildung (Wer mit wem?) angegeben werden.